Der Seniorenbeirat wurde im Jahr 1998 in Schildow gegründet und bezog nach der Gemeindegebietsreform 2004 - Mühlenbecker Land - alle Ortsteile in die Arbeit des Seniorenbeirat ein.
Rechtliche Grundlage:
Die Arbeit des örtlichen Seniorenbeirates bewegt sich im Rahmen des kommunalen Rechts, das durch §19 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 geregelt ist. Seniorenbeiräte sind freiwillige Einrichtungen, d.h. sie sind keine gesetzlich vorgeschriebenen politischen Gremien der Gemeindeverwaltung. Sie bilden sich durch demokratische Wahl oder Benennung (der Gemeindeverwaltung) und haben das grundsätzliche Ziel, die politische Teilhabe älterer Menschen zu stärken.
Aufgaben: